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   OLG Schleswig, 12.11.2004 - VA Not 5/04, VA (Not) 6/04   

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https://dejure.org/2004,28197
OLG Schleswig, 12.11.2004 - VA Not 5/04, VA (Not) 6/04 (https://dejure.org/2004,28197)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12.11.2004 - VA Not 5/04, VA (Not) 6/04 (https://dejure.org/2004,28197)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12. November 2004 - VA Not 5/04, VA (Not) 6/04 (https://dejure.org/2004,28197)
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    Berücksichtigung von Fortbildungskursen, Notarvertretungen und Wehrdienstzeiten bei der Auswahl von Anwaltsnotaren

 
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  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01

    Anwaltsnotariat I

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.11.2004 - VA Not 5/04
    Bei der Auswahl von Anwaltsnotaren ist unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 ( 1 BvR 838/01) in der derzeitigen Übergangsphase die in § 6 Abs. 2 Ziffer 5 AVNot Schl.-H. enthaltene sog. Kappungsgrenze, nach der für die Teilnahme des Bewerbers an sonstigen notarspezifischen Fortbildungskursen und für die Niederschriften/Vertretungen insgesamt höchstens 45 Punkte im Rahmen der Auswahlentscheidung unter mehreren Bewerberinnen und Bewerbern angerechnet werden, nicht mehr anwendbar.

    Sie machen geltend, die strikte Anwendung der AVNot Schl-H. in ihrer bisherigen Fassung sei mit Rücksicht auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom 20.04.2004 zu dem Az. 1 BvR 838/01 fehlerhaft.

    Der Antragsgegner habe sich nicht an das Prinzip der Bestenauslese zur Besetzung der freien Notarstellen gehalten, auf die das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 20.04.2004 zu dem Az. 1 BvR 838/01 hingewiesen habe.

    Bei der Ausübung seines Beurteilungsermessens durch die Festlegungen der AVNot und deren Anwendung im vorliegenden Fall hat der Antragsgegner unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 ( 1 BvR 838/01, Anwaltsblatt 2004, 519 ff.) dem Grundrecht der Antragsteller zu 1) und 2) insoweit nicht ausreichend Rechnung getragen, als er dem auch in § 6 BNotO angesprochenen Merkmal der Fortbildung und praktischen Bewährung im Notariat im Verhältnis zu der allgemeinen juristischen Befähigung und der fachlichen Eignung sowie der Länge der Anwaltstätigkeit ein zu geringes Gewicht beigemessen hat.

  • BVerfG, 13.04.1978 - 2 BvF 1/77

    Wehrpflichtnovelle

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.11.2004 - VA Not 5/04
    In Anknüpfung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 48, 127, 171) hat der Gesetzgeber die Länge der Zivildienstzeit unter Berücksichtigung der vollen nach dem Wehrpflichtgesetz möglichen Dauer von Wehrübungen bei Wehrpflichtigen bestimmt.
  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 56/92

    Auswahl unter mehreren Notarbewerbern; Begriff der persönlichen und fachlichen

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.11.2004 - VA Not 5/04
    Der Bundesgerichtshof hat insoweit darauf hingewiesen, dass eine zu großzügige Handhabung einer solchen Ausnahmevorschrift zu einer unzulässigen Zurückdrängung der im Gesetz vorgegebenen Eignungsmerkmale führen kann und es Aufgabe der Rechtsprechung ist, dem zu begegnen (BGH JZ 1994, 790, 793; vgl. auch Senat, Beschluss vom 14. Juni 1996, VA (Not) 6/96).
  • BGH, 14.07.1997 - NotZ 31/96

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.11.2004 - VA Not 5/04
    Der BGH hat mit Beschluss vom 14. Juli 1997 - NotZ 31/96 - ausgeführt, dass ein besuchter Lehrgang des Deutschen Anwaltsinstituts zum Thema "Steuern und Betrieb" insgesamt kein notarfachspezifisches Gepräge habe und es deshalb nicht möglich sei, diesen Gesichtspunkt bei der Vergabe der Wertungspunkte zu berücksichtigen.
  • OLG Schleswig, 26.01.2001 - VA (Not) 10/00

    Auswahlkriterien unter mehreren Notarbewerbern

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.11.2004 - VA Not 5/04
    Dabei handelt es sich aber um begünstigende Verwaltungsakte (vgl. Senat, Beschluss vom 26.01.2001, VA (Not) 10/00 S. 10 f), die der Antragsgegner nur dann zurücknehmen darf, wenn sie rechtswidrig sind.
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